Steuertipps VI

Die Zeiten da Rentner sich um Steuern keine Gedanken machen mußten sind vorbei, deshalb widmen wir uns heute ausschließlich dieser Klientel.
Zur Information: Der Rentenfreibetrag beträgt inzwischen 6.000 €.
Haben Sie evtl. einen Behindertenausweis, zieht Ihnen der Beamte abhängig von der Höhe des Behinderungsgrades einen Pauschbetrag vom zu versteuernden einkommen ab.

Weiterhin gibt es einen Altersentlastungsbetrag der ab einem Alter von 64 Jahren und Zinserträgen greift. Er beträgt für 2012 maximal 1.444 €uro.
Falls Sie eine Rentennachzahlung gleich für mehrere Jahre erhalten haben müssen Sie eine Besteuerung nach einem günstigeren Steuersatz beantragen. Ein freundlicher Finanzbeamter hilft Ihnen bei der komplizierten Materie sicher.


Steuertipps V

Auf keinen Fall sollten sie vergessen, die Zulagen zu Ihrem Riestervertrag zu beantragen.

Haben Sie im Jahr 2011 Handwerker oder Haushaltshilfen beschäftigt, sind immer 20 % dieser auf einer Rechnung aufgeführten Kosten absetzbar. Und auch hier darf nicht bar bezahlt, sonder der Betrag muß überwiesen worden sein.

Falls Sie im Jahr 2011 einen Umzug geschultert haben, die Möbel hat aber eine Spedition geschleppt, dürfen Sie aus der Speditionsrechnung wieder 20 %, höchstens aber 4000 € absetzen.

Haben Sie Geld für eine Brille, neue Zähne, Medikamente oder ärtzliche Behandlungen selbst bezahlt, versuchen Sie diese Summen als aussergewöhnliche Belastungen abzusetzen. Allerdings ziehen Ihnen die Finanzbeamten eine Eigenbelastung davon ab.


Steuertipps IV

Falls Sie sich im Jahr 2011 bei einem Arbeitgeber beworben haben dürfen Sie die Kosten dafür auch absetzen. Also Fotokosten, Porto, Papier, Fahrtkosten. Legen Sie die Belege dazu und evtl. Einladungen zur Vorstellung bei.

Unterhaltszahlungen an Ihren oder Ihre Ex sind bis zu einer Grenze von 13.805 €uro als Sonderausgaben anzusetzen.

Bei Spenden über 200 € müssen Sie eine Spendenquittung vorlegen, diese erhalten Sie in der Regel vom Empfänger. Bis zu 200 € reicht dem Finanzamt der Kontoauszug.


Steuertipps III

So heute sind die Familien mit Kindern dran, da gibt es schließlich einiges zu sparen.

Die Kinderbetreuungskosten können abgesetzt werden, wenn es einen Vertrag oder eine Rechnung dazu gibt und der Rechnungsbetrag überwiesen wurde. Es funktioniert allerdings nicht bei Barzahlung. Bei Eltern die nicht verheiratet sind kann derjenige Elternteil sie absetzen, der sie auch tatsächlich bezahlt hat.

Ebenfalls dürfen Eltern Beiträgezur Kranken – und Pflegeversicherung abziehen, sofern welche bezahlt wurden.

Immer mehr Kinder gehen in private Schulen. 30 Prozent des fällig gewordenen Schulgeldes können bis zur Höchstsummer von 5000 € abgesetzt werden.

Falls Ihr Kind den Bundesfreiwiligendienst geleistet hat erhalten Sie jetzt, im Gegensatz zur bishe gehandhabten Praxis für 2011 das volle Kindergeld, wenn Ihr Kind nicht älter als 25 Jahre ist.

Steuertipps II

So, Sie haben sich doch tatsächlich an Ihre Steuererklärung gewagt??? Sie kann ja inzwischen am Computer eingegeben und mit ELSTER an das Finanzamt geschickt werden.

Tipp: Wenn Sie es mit ELSTER schicken, fordert Ihr Sachbearbeiter Belege an wenn er Sie sehen will, Sie müssen also erst mal keine Rechnungen Ihrer beruflichen Aufwendungen mitschicken.

Tipp: Ihre Belege zu den von Ihnen geltend gemachten Werbungskosten sollten Sie einen Monat nach Ablauf aufbewahren, danach können Sie sie vernichten.

Tipp: Die Finanzämter nutzen zur Kilometerberechnung der entfernung Arbeitsplatz – Wohnung Routenplaner. Das sollten sie auch tun, im Internet gibt es viele kostelose Routenplaner

Steuertipps I

Es ist für viele wieder an der Zeit mit der lästigen Steuererklärung zu beginnen. Wir wollen in den nächsten Tagen hier als Hilfe für alle Arbeitnehmer einige Tipps veröffentlichen mit denen Sie Ihre Urlaubskasse etwas aufbessern können.

Wir möchten Sie hier ermutigen Ihre Steuererklärung zu machen, es ist ofmals ein Leichtes auch für Ungeübte. Oder wußten Sie. dass im Schnitt jeder Arbeitnehmer 800 € erstattet bekommt ???? Millionen Euros bleiben allerdings beim Finanzminister, weill viele Arbeitnehmer sich scheuen eine solche Erklärung abzugeben. Wir versuchen Ihnen dabei zu helfen und liefern Ihnen ab Morgen eine Fülle von Tipp´s und auch einige Finessen, die bares Geld bringen

Tipp: Steuern 2012

Es gibt keine Lohnsteuerkarte mehr, aber selbstverständlich können Sie Anträge auf Lohnsteuerermäßigung weiterhin bei Ihrem Finanzamt stellen. Ab dem Jahr 2012 müssen Rentner 64 % Ihrer Bruttorente versteuern. Die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer steigt auf 1000 €.
Familien erhalten für Ihre volljährigen Kinder in Ausbildung oder Studium bis zum 25 Jahr des Kindes Kindergeld, das nicht mehr von evtl. Einkünften der Kinder abhängig ist.

Steuerlich absetzbar waren schon bisher zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten, ab sofort werden allerdings alle Kinderbetreuungskosten ohne Einschränkungen bis zum 14. Lebensjahr des Kindes anerkannt.