Steuertipps IV


Steuertipps IV

Falls Sie sich im Jahr 2011 bei einem Arbeitgeber beworben haben dürfen Sie die Kosten dafür auch absetzen. Also Fotokosten, Porto, Papier, Fahrtkosten. Legen Sie die Belege dazu und evtl. Einladungen zur Vorstellung bei.

Unterhaltszahlungen an Ihren oder Ihre Ex sind bis zu einer Grenze von 13.805 €uro als Sonderausgaben anzusetzen.

Bei Spenden über 200 € müssen Sie eine Spendenquittung vorlegen, diese erhalten Sie in der Regel vom Empfänger. Bis zu 200 € reicht dem Finanzamt der Kontoauszug.

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