Steuertipps III


Steuertipps III

So heute sind die Familien mit Kindern dran, da gibt es schließlich einiges zu sparen.

Die Kinderbetreuungskosten können abgesetzt werden, wenn es einen Vertrag oder eine Rechnung dazu gibt und der Rechnungsbetrag überwiesen wurde. Es funktioniert allerdings nicht bei Barzahlung. Bei Eltern die nicht verheiratet sind kann derjenige Elternteil sie absetzen, der sie auch tatsächlich bezahlt hat.

Ebenfalls dürfen Eltern Beiträgezur Kranken – und Pflegeversicherung abziehen, sofern welche bezahlt wurden.

Immer mehr Kinder gehen in private Schulen. 30 Prozent des fällig gewordenen Schulgeldes können bis zur Höchstsummer von 5000 € abgesetzt werden.

Falls Ihr Kind den Bundesfreiwiligendienst geleistet hat erhalten Sie jetzt, im Gegensatz zur bishe gehandhabten Praxis für 2011 das volle Kindergeld, wenn Ihr Kind nicht älter als 25 Jahre ist.

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