Steuertipps III

So heute sind die Familien mit Kindern dran, da gibt es schließlich einiges zu sparen.

Die Kinderbetreuungskosten können abgesetzt werden, wenn es einen Vertrag oder eine Rechnung dazu gibt und der Rechnungsbetrag überwiesen wurde. Es funktioniert allerdings nicht bei Barzahlung. Bei Eltern die nicht verheiratet sind kann derjenige Elternteil sie absetzen, der sie auch tatsächlich bezahlt hat.

Ebenfalls dürfen Eltern Beiträgezur Kranken – und Pflegeversicherung abziehen, sofern welche bezahlt wurden.

Immer mehr Kinder gehen in private Schulen. 30 Prozent des fällig gewordenen Schulgeldes können bis zur Höchstsummer von 5000 € abgesetzt werden.

Falls Ihr Kind den Bundesfreiwiligendienst geleistet hat erhalten Sie jetzt, im Gegensatz zur bishe gehandhabten Praxis für 2011 das volle Kindergeld, wenn Ihr Kind nicht älter als 25 Jahre ist.

Steuertipps II

So, Sie haben sich doch tatsächlich an Ihre Steuererklärung gewagt??? Sie kann ja inzwischen am Computer eingegeben und mit ELSTER an das Finanzamt geschickt werden.

Tipp: Wenn Sie es mit ELSTER schicken, fordert Ihr Sachbearbeiter Belege an wenn er Sie sehen will, Sie müssen also erst mal keine Rechnungen Ihrer beruflichen Aufwendungen mitschicken.

Tipp: Ihre Belege zu den von Ihnen geltend gemachten Werbungskosten sollten Sie einen Monat nach Ablauf aufbewahren, danach können Sie sie vernichten.

Tipp: Die Finanzämter nutzen zur Kilometerberechnung der entfernung Arbeitsplatz – Wohnung Routenplaner. Das sollten sie auch tun, im Internet gibt es viele kostelose Routenplaner