Auslandskonten und Karten

Das Girokonto für alle aus den baltischen Staaten

Wir haben einen äußerst empfehlenswerten Anbieter aus den baltischen Staaten. Hier kann binnen wenigen Minuten ein privates Girokonto mitsamt hochgeprägter VISA-Karte eröffnet werden.

Besonderheit: Es sind auch Geschäftskonten möglich und es werden zudem Kunden aus aller Welt akzeptiert, nicht nur Kunden mit Wohnsitz in der Europäischen Union. Dieses Konto läßt sich sehr gut per Onlinebanking über die Website als auch per App über das Smartphone bedienen. Unser Anbieter glänzt auch durch besonders schnell ausgeführte Transaktionen und ist einer der Top-Anbieter aus der Liste der ausländischen Konten.

Hier geht´s zum Konto: https://zeroinfo.de/auslandskonto-bestellen/

Welche Vorteile bietet nun ein Auslandskonto?

1. Bei negativem Schufaeintrag wird in Deutschland keine Kreditkarte ausgestellt.
  • Im Ausland gibt es z.B. Debit-Karten (Prepaid-Karten), die auf
    Guthabenbasis funktionieren.
  • Eine richtige „Kreditkarte“ ist im Ausland ebenfalls möglich. Als
    Sicherheit genügt in vielen Fällen, wenn er auf einem (Spar-)
    Sperrkonto eine entsprechende Sicherheit hinterlegt wird oder
    regelmäßig Geld auf das Girokonto eingeht.

Um beispielsweise Online-Käufe abzuschließen, Hotels oder Flugreisen
oder die Bahnfahrt günstig zu buchen braucht man eine Kreditkarte. Wer
Online bestellt und wegen fehlendem deutschen Bankkonto keine
Einzugsermächtigung hat, kann dann u.U. per Kreditkarte bezahlen. Und
in den USA und vielen anderen Ländern sind Kreditkarten normale
Zahlungsmittel. Für dortige Internetangebote ist Online-Kartenzahlung
zwingend.


2. Online Kontenüberprüfung der Finanzämter
  • Seit dem 1. April 2005 dürfen Finanzämter auch aufgrund des Verlangens anderer Behörden, über das Bundesamt für Finanzen online feststellen, wo der Bürger bei welchen Banken in Deutschland Konten und Depots hat
  • Durch Auslands-Konten und -Karten vermeidet man hier, für
    deutsche Behörden zum heimlich überwachten transparenten Bürger zu werden.

Per Gesetzbeschluss wurde das Bankgeheimnisses und der Datenschutz in Deutschland offiziell für bestimmte Personengruppen aufgehoben.
Eigentlich sollte ja erst mal beim Bürger selbst nachgefragt werden, –
nach dieser Abgabenordnung entfällt das jedoch, wenn angenommen
werden kann, dass ein „Auskunftsersuchen nicht erfolgversprechend ist“.
Die Behörden können einfach und komfortabel die elektronische Abfrage starten und sich z.B. nach § 93 Abs.8 gezielt von den Finanzinstituten die Details beschaffen – wer wann wo und was gekauft hatte – und entsprechende Personenprofile aufbauen.


3. Möglichkeiten bei Kontopfändungen und Insolvenz
  • Die Sicherheit vor Kontopfändung ist bei einem Auslandskonto sehr viel höher als bei einem deutschen Konto.
  • Wer im Rahmen einer angestrebten Verbraucherinsolvenz eine
    Rücklage für einen Vergleich mit den Gläubigern behalten möchte,
    sorgt besser vor, dass ihm nicht ein einzelner Gläubiger dafür seine
    Ersparnisse wegpfändet.

Jedoch Vorsicht:
Wer bei der eidesstattlichen Versicherung sein Guthaben im Ausland
verschweigt, macht sich nach deutschem Recht strafbar.
Deutsche Behörden können auch EU-Konten zu pfänden, doch sind hier
zahlreiche Bestimmungen und Vorschriften zu beachten, so dass die
Sicherheit entscheidend erhöht wird.


Nutzen Sie die Möglichkeit – Ihre finanzielle Freiheit wieder herzustellen.

 

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