Steuertipps V


Steuertipps V

Auf keinen Fall sollten sie vergessen, die Zulagen zu Ihrem Riestervertrag zu beantragen.

Haben Sie im Jahr 2011 Handwerker oder Haushaltshilfen beschäftigt, sind immer 20 % dieser auf einer Rechnung aufgeführten Kosten absetzbar. Und auch hier darf nicht bar bezahlt, sonder der Betrag muß überwiesen worden sein.

Falls Sie im Jahr 2011 einen Umzug geschultert haben, die Möbel hat aber eine Spedition geschleppt, dürfen Sie aus der Speditionsrechnung wieder 20 %, höchstens aber 4000 € absetzen.

Haben Sie Geld für eine Brille, neue Zähne, Medikamente oder ärtzliche Behandlungen selbst bezahlt, versuchen Sie diese Summen als aussergewöhnliche Belastungen abzusetzen. Allerdings ziehen Ihnen die Finanzbeamten eine Eigenbelastung davon ab.

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