Steuertipps VI


Steuertipps VI

Die Zeiten da Rentner sich um Steuern keine Gedanken machen mußten sind vorbei, deshalb widmen wir uns heute ausschließlich dieser Klientel.
Zur Information: Der Rentenfreibetrag beträgt inzwischen 6.000 €.
Haben Sie evtl. einen Behindertenausweis, zieht Ihnen der Beamte abhängig von der Höhe des Behinderungsgrades einen Pauschbetrag vom zu versteuernden einkommen ab.

Weiterhin gibt es einen Altersentlastungsbetrag der ab einem Alter von 64 Jahren und Zinserträgen greift. Er beträgt für 2012 maximal 1.444 €uro.
Falls Sie eine Rentennachzahlung gleich für mehrere Jahre erhalten haben müssen Sie eine Besteuerung nach einem günstigeren Steuersatz beantragen. Ein freundlicher Finanzbeamter hilft Ihnen bei der komplizierten Materie sicher.

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