Wohngeld – Wie Sie zusätzliches Geld vom Staat kassieren

Wer netto weniger als 870 € verdient und davon sind leider viel zu viele betroffen, sollte Wohngeld beantragen. Berechnet wird dies nach der Anzahl der Unterhaltspflichtigen Personen in Ihrem Haushalt, es könnte also ein erheblich höherer Nettolohn zu Grunde liegen, da noch Freibeträge für Versicherungen oder Werbungskosten abgezogen werden.


Tipp: Umgang mit Handwerkern

Bei Ihnen fallen in nächster Zeit Reparaturen an, die Sie nicht selbst erledigen können ?? Also brauchen Sie einen Handwerksbetrieb. Nehmen sie auf jeden Fall nur Innungsmitglieder, besonders im evtl. Streitfall. Oder hören sie sich in Ihrem Umfeld um, da weiß der ein oder andere wen er empfehlen kann. Zuerst sollten Sie sich einen Kostenvoranschlag machen lassen, am besten mehrere um vergleichen zu können.


Tipp: Mit Frühbuchen zum günstigen Urlaub

Es ist noch ein langer Weg bis zum Sommer, wer aber jetzt schon bucht kann sich bis zu 25 % Frühbucherrabatt sichern. Dies rechnet sich vor allem, wer sich schon sein Reiseziel ausgesucht hat oder wer eh nur an bestimmten Terminen wie Familien mit Kindern reisen kann.

Es gilt dabei, je früher Sie buchen können, je höher der Rabatt und je größer die Auswahl. Die Termine für Frühbucherrabatte enden oft schon am 29. Februar oder am 30. April.

Allerdings: Wenn Sie jetzt schon buchen und erst nach mehr als 4 Monaten die Reise antreten, darf der Veranstalter die Preise noch erhöhen, wenn z.B. die Kosten wie beim Flugbenzin steigen.


Steuertipps VI

Die Zeiten da Rentner sich um Steuern keine Gedanken machen mußten sind vorbei, deshalb widmen wir uns heute ausschließlich dieser Klientel.
Zur Information: Der Rentenfreibetrag beträgt inzwischen 6.000 €.
Haben Sie evtl. einen Behindertenausweis, zieht Ihnen der Beamte abhängig von der Höhe des Behinderungsgrades einen Pauschbetrag vom zu versteuernden einkommen ab.

Weiterhin gibt es einen Altersentlastungsbetrag der ab einem Alter von 64 Jahren und Zinserträgen greift. Er beträgt für 2012 maximal 1.444 €uro.
Falls Sie eine Rentennachzahlung gleich für mehrere Jahre erhalten haben müssen Sie eine Besteuerung nach einem günstigeren Steuersatz beantragen. Ein freundlicher Finanzbeamter hilft Ihnen bei der komplizierten Materie sicher.


Steuertipps V

Auf keinen Fall sollten sie vergessen, die Zulagen zu Ihrem Riestervertrag zu beantragen.

Haben Sie im Jahr 2011 Handwerker oder Haushaltshilfen beschäftigt, sind immer 20 % dieser auf einer Rechnung aufgeführten Kosten absetzbar. Und auch hier darf nicht bar bezahlt, sonder der Betrag muß überwiesen worden sein.

Falls Sie im Jahr 2011 einen Umzug geschultert haben, die Möbel hat aber eine Spedition geschleppt, dürfen Sie aus der Speditionsrechnung wieder 20 %, höchstens aber 4000 € absetzen.

Haben Sie Geld für eine Brille, neue Zähne, Medikamente oder ärtzliche Behandlungen selbst bezahlt, versuchen Sie diese Summen als aussergewöhnliche Belastungen abzusetzen. Allerdings ziehen Ihnen die Finanzbeamten eine Eigenbelastung davon ab.


Steuertipps IV

Falls Sie sich im Jahr 2011 bei einem Arbeitgeber beworben haben dürfen Sie die Kosten dafür auch absetzen. Also Fotokosten, Porto, Papier, Fahrtkosten. Legen Sie die Belege dazu und evtl. Einladungen zur Vorstellung bei.

Unterhaltszahlungen an Ihren oder Ihre Ex sind bis zu einer Grenze von 13.805 €uro als Sonderausgaben anzusetzen.

Bei Spenden über 200 € müssen Sie eine Spendenquittung vorlegen, diese erhalten Sie in der Regel vom Empfänger. Bis zu 200 € reicht dem Finanzamt der Kontoauszug.


Steuertipps III

So heute sind die Familien mit Kindern dran, da gibt es schließlich einiges zu sparen.

Die Kinderbetreuungskosten können abgesetzt werden, wenn es einen Vertrag oder eine Rechnung dazu gibt und der Rechnungsbetrag überwiesen wurde. Es funktioniert allerdings nicht bei Barzahlung. Bei Eltern die nicht verheiratet sind kann derjenige Elternteil sie absetzen, der sie auch tatsächlich bezahlt hat.

Ebenfalls dürfen Eltern Beiträgezur Kranken – und Pflegeversicherung abziehen, sofern welche bezahlt wurden.

Immer mehr Kinder gehen in private Schulen. 30 Prozent des fällig gewordenen Schulgeldes können bis zur Höchstsummer von 5000 € abgesetzt werden.

Falls Ihr Kind den Bundesfreiwiligendienst geleistet hat erhalten Sie jetzt, im Gegensatz zur bishe gehandhabten Praxis für 2011 das volle Kindergeld, wenn Ihr Kind nicht älter als 25 Jahre ist.

Steuertipps II

So, Sie haben sich doch tatsächlich an Ihre Steuererklärung gewagt??? Sie kann ja inzwischen am Computer eingegeben und mit ELSTER an das Finanzamt geschickt werden.

Tipp: Wenn Sie es mit ELSTER schicken, fordert Ihr Sachbearbeiter Belege an wenn er Sie sehen will, Sie müssen also erst mal keine Rechnungen Ihrer beruflichen Aufwendungen mitschicken.

Tipp: Ihre Belege zu den von Ihnen geltend gemachten Werbungskosten sollten Sie einen Monat nach Ablauf aufbewahren, danach können Sie sie vernichten.

Tipp: Die Finanzämter nutzen zur Kilometerberechnung der entfernung Arbeitsplatz – Wohnung Routenplaner. Das sollten sie auch tun, im Internet gibt es viele kostelose Routenplaner

Steuertipps I

Es ist für viele wieder an der Zeit mit der lästigen Steuererklärung zu beginnen. Wir wollen in den nächsten Tagen hier als Hilfe für alle Arbeitnehmer einige Tipps veröffentlichen mit denen Sie Ihre Urlaubskasse etwas aufbessern können.

Wir möchten Sie hier ermutigen Ihre Steuererklärung zu machen, es ist ofmals ein Leichtes auch für Ungeübte. Oder wußten Sie. dass im Schnitt jeder Arbeitnehmer 800 € erstattet bekommt ???? Millionen Euros bleiben allerdings beim Finanzminister, weill viele Arbeitnehmer sich scheuen eine solche Erklärung abzugeben. Wir versuchen Ihnen dabei zu helfen und liefern Ihnen ab Morgen eine Fülle von Tipp´s und auch einige Finessen, die bares Geld bringen

Tipp: Gegen Abzocke mit App´s

Nutzer von Smartphones werden immer häufiger von Abo-Fallen über ihr Handy abgezockt. Da läuft einfach plötzlich ein Filmchen, man klickt drauf und hat schon ein Abo über fast 5 € mtl. an der Backe. Da werden im Background Ihre Handy und Verbindungsdaten gesendet und das Abo über die Handyrechnung mit abgebucht. Das ist alles zwar nicht rechtlich bindend weil Sie nicht zugestimmt haben, aber trotzdem schwierig aus den „Verträgen“ wieder rauszukommen.

Hier einige Tipps dazu:

  • kommt eine SMS mit der Abo-Bstätigung – sofort Kündigen
  • sofort nach Erhalt der Rechnung beim Mobilfunkanbieter Widerspruch einlegen
  • damit fechten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an
  • auf der Internetseite die Adresse ausfindig machen und mit Einschreiben Rückschein kündigen
  • überprüfen sie Ihre Rechnungen regelmäßig
  • es gibt auch die Möglichkeit über Ihren Provider eine Drittanbietersperre zu verhängen, dann können diese Abzocker nicht mehr abbuchen