Steuertipps II

So, Sie haben sich doch tatsächlich an Ihre Steuererklärung gewagt??? Sie kann ja inzwischen am Computer eingegeben und mit ELSTER an das Finanzamt geschickt werden.

Tipp: Wenn Sie es mit ELSTER schicken, fordert Ihr Sachbearbeiter Belege an wenn er Sie sehen will, Sie müssen also erst mal keine Rechnungen Ihrer beruflichen Aufwendungen mitschicken.

Tipp: Ihre Belege zu den von Ihnen geltend gemachten Werbungskosten sollten Sie einen Monat nach Ablauf aufbewahren, danach können Sie sie vernichten.

Tipp: Die Finanzämter nutzen zur Kilometerberechnung der entfernung Arbeitsplatz – Wohnung Routenplaner. Das sollten sie auch tun, im Internet gibt es viele kostelose Routenplaner

Tipp: Gegen Abzocke mit App´s

Nutzer von Smartphones werden immer häufiger von Abo-Fallen über ihr Handy abgezockt. Da läuft einfach plötzlich ein Filmchen, man klickt drauf und hat schon ein Abo über fast 5 € mtl. an der Backe. Da werden im Background Ihre Handy und Verbindungsdaten gesendet und das Abo über die Handyrechnung mit abgebucht. Das ist alles zwar nicht rechtlich bindend weil Sie nicht zugestimmt haben, aber trotzdem schwierig aus den „Verträgen“ wieder rauszukommen.

Hier einige Tipps dazu:

  • kommt eine SMS mit der Abo-Bstätigung – sofort Kündigen
  • sofort nach Erhalt der Rechnung beim Mobilfunkanbieter Widerspruch einlegen
  • damit fechten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an
  • auf der Internetseite die Adresse ausfindig machen und mit Einschreiben Rückschein kündigen
  • überprüfen sie Ihre Rechnungen regelmäßig
  • es gibt auch die Möglichkeit über Ihren Provider eine Drittanbietersperre zu verhängen, dann können diese Abzocker nicht mehr abbuchen

Tipp: Sparen mit Gutscheinen

Am 4. Januar konnten Sie hier unseren Tipp über Schnäppchen mit Gutscheinen lesen.Meistens laufen diese Aktionen nur über einen kurzen Zeitraum. Bisher galt: Was weg ist war weg.

Doch ganz so einfach ist es zum Glück nicht. Zumal viele Gutscheine ein Geschenk waren, und oft kann der Beschenkte nichts damit anfangen oder die Produkte aus den Gutscheinen sind nicht nach seinem Geschmack. Inzwischen werden solche Gutscheine z.B. bei EBay weiterverkauft, manchmal mit einem kleinen Aufschlag, des öfteren aber auch mit einen Preisnachlaß. So sparen Sie sogar noch etwas mehr als beim direkten Gutscheinkauf.

Tipp: Immer Vorfahrtsrecht auf Vorfahrtstraßen

Der Bundesgerichtshof hat unter dem Aktenzeichen BGH Az. VI ZR 282/10 geurteilt, dass die Vorfahrt auf bevorrechtigten Straßen immer gilt, egal ob man überholt oder an einem stehenden Verkehrsteilnehmer vorbeifährt. Dabei benutzt man die linke Fahrspur, aber diese gehört zur Vorfahrtsstraße. In der Praxis bedeutet das, Einbieger aus einer untergeordneten Straße oder einer Ausfahrt müssen den Verkehr auf beiden Fahrspuren der Vorfahrstraße beachten und diesem Vorfahrt gewähren.

Tipp: Handynummer zu neuem Anbieter mitnehmen

Beim Anbieterwechsel im Mobilfunkbereich dürfen Sie die komplette Rufnummer, also mit Vorwahl, zum neuen Anbieter mitnehmen. Sie können also z.B. eine E-Plus-Nummer zu Vodaphone mitnehmen und auch umgekehrt.
Falls Sie bereits einen Anschuß mit mehreren Nummern besitzen (ISDN) Sie eine dieser Nummern auf einen anderen Anschuß schalten lassen und können diese Nummer dann auf ein Handy aufschalten und dort läuten lassen. Besonders einfach geht dies bei E-Plus.

TIPP: Beim Umzug Festnetznummer „mitnehmen“

Falls Sie innherhalb des Geltungsbereiches Ihrer Vorwahl umziehen und den Anbieter nicht wechseln, macht das überhaupt keine Probbleme. Dann müssen Sie eigentlich nur Ihren Anbieter beanchrichtigen und der Anschluß wird auf Ihre neue Wohnung geschaltet.

Ziehen Sie in einen anderen Vorwahl-Bereich können sie Ihre bisherige Nummer nicht mitnehmen.

Vorsicht wenn Sie nur den Anbieter wechseln: Auf keinen Fall sollten Sie selbst kündigen, sondern dies immer bei Ihrem neuen Anbieter tun. Für diesen Fall gibt es extra ein Feld auf dem Portierungsformular. Ohne diese Unterschrift darf der alte Anbieter Ihre Nummer nicht weitergeben.

Tipp: Der E-Postbrief

Den E-Postbrief gibt es nun schon einige Zeit und er erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Schließlich ist er inzwischen bei den meisten Behörden und Firmen akzeptiert.
Er bietet Sicherheit, denn der Nutzer muß sich registrieren und dabei mit seinem Ausweis legitimietieren. Und dabei ist die Anmeldung kostenfrei.
Man kann beim E-Postbrief kein Spam erhalten und keine unerwünschte Werbung. Der E-Postbrief kann auch an alle verschickt werden, die keine E-Postbriefadresse haben, er wird dann ausgedruckt und kommt dann mit der normalen Briefpost. Man spart hier den Weg zum Briefkasten, da man die E-Postbriefe bequem zu Hause vom Computer versenden kann.


Hier kann man sich anmelden: www.epost.de

Tipp: Bei verschiedenen Ankaufportalen können Sie im Net CD´s, DVD´s Bücher und Handys verkaufen

Bisher konnte man schon bei EBay seine gebrauchten Bücher, CD, DVD und Handy´s loswerden. Dies ist gerade bei gebrauchten Büchern sehr aufwendig. Es muß ein Foto gemacht, ein Text dazu verfaßt werde, es kostet Verkaufsgebühren, oft lohnt der Aufwand nicht.

Bei den Ankaufportalen geht das anders und schneller. In eine Suchmaske kann man den Titel oder bei Büchern die ISBN-Nummer eingeben und erhält sofort einen Preisvorschlag.
Besonders gute Preise erhielt man in einem Test bei Amazon.
Inzwischen gibt es auch einen Markt für gebrauchte Smarphones und Navigationsgeräte.


Einige Seiten dazu stellen wir hier vor:

www.buchankauf24.de
www.rebuy.de
www.momox.de
www.amazon.de/trade-in
www.wirkaufens.de
www.sofortverkauf.ebay.de

Tipp: Mit einem Minijob Rentenansprüche erwerben ????

Seit einiger Zeit kann man mit dem Bezug von ALG II keine Rentenansprüche mehr erwerben. Eine Ausnahme stellen die fast eine Million Hartz IV Bezieher dar, die in einem Minijob arbeiten und aufstocken müssen.Diese Minijobber sind prinzipiell davon befreit, sich in der gesetzlichlichen Rentenversicherung zu versichern. Darauf können sie schriftlich gegenüber ihrem Arbeitgeber verzichten und sich damit pflichtversichern.

Bei einem gewerblichen Minijob mit 400 € sind dies mtl. 4,9 %, also 19,60 €, diese Beiträge führt der Arbeitgeber mit den anderen Abgaben zusammen ab. Jetzt kommt der Trick dabei: Bei jedem 400 € Job sind bei Hartz IV Empängern 160 € anrechnungsfrei. Der Rest wird auf das ALG II angerechnet. Natürlich sinkt jetzt das ausgezahlte Einkommen auf 380,40 €, der Freibetrag von 160 € bleibt aber bestehen. Ergo: Man ist rentenversicherungspflichtig, zahlt Beiträge und behält trotzdem seine 160 €.

Tipp: Von der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

In letzter Zeit mehren sich die Rückkehrer von der privaten in die gesetzlichen Krankenkassen. Welche Möglichkeiten gibt es dafür ?

Grundsätzlich ist eine Rückkehr in die gesetzlichen Krankenkassen nur möglich, wenn das Einkommen als Arbeitnehmer wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt und zwar für mindestens ein Jahr. Allerdings können PKV-Versicherte auch nur dann zu einer GKV wechslen wenn sie die Altersgrenze von 55 Jahren nicht überschritten haben. Mitglieder der PKV die älter als 55 Jahre sind, können auch dann nicht zur GKV wechseln, wenn sie die Voraussetzungen zur Versicherungspflicht erfüllen.
Deshalb rechtzeitig planen und gegebenenfalls die Arbeitszeit reduzieren oder anderweitig dafür zu sorgen, dass das Einkommen unter die Bemessungsgrundlage fällt.
Als Alternative gelten die Basistarife der PKV.


Wir haben eine Seite gefunden, die wir Ihnen empfehlen können, hier werden Sie fachkundig beraten: www.wirtschaftskanzlei-karlsruhe.net