Tipp: Mieterhöhung, was tun ??


Tipp: Mieterhöhung, was tun ??

Eine Mieterhöhung steigert die Haushaltskosten und unterliegt daher festen Regeln. Zuerst ist festzuhalten, dass bei Mieterhöhungen eine Sperrfrist von einem Jahr gilt, es kann also nicht mehrmals in einem Jahr eine Mieterhöhung geben. Innerhalb drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 Prozent steigen.

Erhalten Sie eine Mieterhöhung, diese muß in schriftlicher Form bei Ihnen eingehen, E-Mail reicht also nicht, haben Sie bis zu drei Monate Zeit um diese zu prüfen. Es müssen zulässige Gründe für die Erhöhung vorliegen und nach allgemeiner Rechtsprechung muß die neue Miete ortsüblich sein. Hierzu muß Ihnen Ihr Vermieter entweder drei Objekte als Vergleich nennen oder die neue Miete ergibt sich aus dem Mietspiegel oder es liegt ein Gutachten vor.

Die Mieterhöhung wird nur mit Ihrer Zustimmung, nachdem Sie alles geprüft haben, wirksam. Gibt es Unklarheiten, sollten Sie Widerspruch einlegen.

Kostengünstig ist eine Mitgliedschaft im örtlichen Mieterverein, der Ihnen bei Streitigkeiten zur Seite steht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.