Tipp: Die „zweite Miete“
In den nächsten Tagen erhalten viele Mieter wieder Post mit der Nebenkostenabrechnung. Regelmäßig ist dies ein latenter Streitpunkt mit dem Vermieter. In vielen Mietverträgen sind die Nebenkosten explizit aufgeführt, aber es gibt auch viele in denen nur die Position „Nebenkosten“ aufgeführt ist. Also sollte man sich bei Vertragsabschluß genau aufschlüsseln lassen, um welche umlagefähigen Nebenkosten es sich handelt.