Nützliches Wissen: Wer bezahlt die Pflegekosten ?
Falls Rente oder Sparguthaben nicht ausreichen um die Pflege oder einen Heimplatz zu finanzieren, sind falls sie leistungsfähig sind, die Kinder gefragt. Diese müssen dann beim Sozialamt ihr Einkommen angeben.
Selbstverständlich gibt es dabei Freibeträge und das Vermögen wie ein selbstgenutztes Haus wird in der Regel nicht angetastet. Für andere Anlageformen gibt es auch wieder Freibeträge, falls diese der eigenen Altersvorsorge dienen können auch sie nicht verwertet werden.
Auch wenn Eltern dies oft gerne würden, auf diese Hilfe durch die Abkömmlinge können sie im Leistungsfall nicht verzichten. Gibt es mehrere leistungsfähige Kinder, werden die Kosten aufgeteilt.
Selbstverständlich trägt das Pflegegeld zur Entlastung mit bei, es muß allerdings beantragt werden.