Tipp: Regeln für den Zweitjob
Immer mehr Menschen suchen einen zweiten Job am Wochenende oder nach Feierabend.
Klar, wer will schon immer nur Kosten senken oder Sparen im Haushalt, man will sich etwas leisten, das mit dem normlen Einkommen nicht zu finanzieren ist.
In der Regel sind solche Nebenjobs eine geringfügige Beschäftigung auf 400 € Basis, die Minijobs. Es fallen keinerlei Steuern und Abgaben an, solange Sie unter dieser Verdienstgrenze bleiben. Ihr Arbeitgeber zahlt eine Pauschale im der 12 Prozent Rentenversicherungsbeiträge beinhaltet sind.
Tipp: Bezahlen Sie die Differenz zum vollen Rentenbeitrag, erhöhen Sie damit Ihre Altersrente.
Sie haben dieselben Rechte wie in einem Hauptjob, also Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Lassen Sie den Zweitjob von Ihrem Arbeitgeber autorisieren, wenn Sie nicht gerade bei einem Konkurrenten arbeiten wollen, spricht da sicher nichts dagegen.
Die meisten Jobangebote werden Sie im Gaststättengewerbe und im Handel finden.
Aber der Privatbereich holt in diesem Sektor spürbar auf, da Ihre Tätigkeit seit kurzem steuerlich absetzbar ist.
Wichtige Infos finden Sie hier: www.minijob-zentrale.de