Selbständig und das Konto gepfändet – was tun?

Ein Auslandskonto sorgt für finanzielle Freiheit und Sicherheit

In diesen unsicheren Zeiten kommt es wohl öfters vor, dass einen äußere Umstände in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Unter anderem war die Corona-Zeit durch lockdowns gekennzeichnet, die so manchen an den Rand der Existenz gebracht haben. So befinden sich viele in einer finanziell schwierigen Situation. Jetzt ist die Zeit für eine Überlebensstrategie angesagt.

Ein p-Konto als Lösung?

Das Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) ist das Girokonto einer natürlichen Person in Deutschland, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht. Das P-Konto ist (wie andere Konten auch) durch Gläubiger pfändbar. Es dient zum Schutz eines pfändungsfreien (Grund-)Freibetrags und damit der Umsetzung des Sozialstaatsgebots, also der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums. Es wird in der Regel nur als Guthabenkonto geführt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Pfändungsschutzkonto

Mit einem p-Konto kann man sich nun den Pfändungsfreibetrag bei der Bank sichern, aber auch nur diesen. Alles Andere was darüber hinaus geht, das wird normalerweise an den Gläubiger überwiesen, der die Kontenpfändung betrieben hat. Das mag für „normale“ Arbeitnehmer eine Lösung sein. Nicht jedoch für einen Selbständigen, der auch Betriebskosten hat und wahrscheinlich nicht monatlich Geld überwiesen bekommt. Hier ist ein Konto geboten, das finanzielle Flexibilität ermöglicht.

Eine einfache Lösung ist hier ein Auslandskonto (welches wir hier auch anbieten und ausgiebig selber getestet haben) innerhalb der europäischen Union, das nicht im Kontenverzeichnis der BAFIN gelistet ist und deshalb in der Regel außer Reichweite der Kontenpfändung verbleibt. Dieses Konto liegt im SEPA-Raum, weshalb man dann auch problemlos mit der IBAN Geld empfangen kann oder auch überweisen. Gehen dort Zahlungen ein, dann ist man selbst wieder Herr seiner Finanzen. Möglicherweise kann man dann die finanziellen Probleme auch in einem überschaubaren Zeitraum regeln und das ohne Fremdbestimmung. So hat man die Chance durch eigene Arbeit wieder auf die Füße zu kommen.

Es gibt keine rechtlichen Probleme mit dieser Lösung. Innerhalb der EU ist es einem völlig freigestellt, wo man sein Konto führt und wieviele Konten man hat. Dies regeln u.a. die EU-Verträge. Dieses Auslandkonto wird nicht in der Schufa geführt, meldet dort nichts hin und ist dadurch auch über die Schufa nicht zu ermitteln. Das Konto kann damit unabhängig von einer schlechten Schufa-Auskunft problemlos eröffnen werden. Ergänzend dazu gibt es eine hochgeprägte Kreditkarte, mit der man überall (auch im Urlaub oder zum Tanken) an sein Geld kommt.


Ein Auslandskonto sorgt für finanzielle Freiheit und Sicherheit

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Dann sollten Sie schnellstmöglich ein Auslandskonto mit Kreditkarte eröffnen!