Liquiditätsreserve bei drohender Kontenpfändung

Notgroschen – Reserve für unvorhergesehene Ausgaben

Das Leben nimmt viele unvorhergesehene Wendungen. Aber manches mal kann man auch absehen, was kommt. In einer finanziellen Notlage droht wegen unbezahlter Rechnungen (oder beispielsweise Unterhaltszahlungen) oft auch eine Kontenpfändung. Dagegen kann man nicht allzuviel unternehmen, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Forderung sofort zu begleichen. Sind noch Rücklagen, etwa für eine Autoreparatur, neue Waschmaschine oder Kühltruhe oder dergleichen mehr vorhanden, werden diese möglicherweise gleich mit weggepfändet. Und genau in dieser Situation geht dann eben das Auto kaputt oder die Waschmaschine.

Vorbeugen ist besser als Nachsicht

In solch einer Situation ist man möglicherweise klug beraten, sich im Vorfeld abzusichern. Oftmals ist ja auch absehbar, dass man aus dieser schwierigen Situation auf absehbare Zeit wieder herauskommt. Also sollte man den Notgroschen irgendwo parken, wo er außer Reichweite der Kontenpfändung ist.

Auslandskonto für den Notgroschen

Um den Notgroschen in Sicherheit zu bringen, taugt ein Auslandskonto, das nicht beim Gläubiger (dem Ehepartner oder den früheren Geschäftspartnern) bekannt ist. In diesem Zusammenhang ist es auch vernünftig, wenn man mit einer Kreditkarte an das Geld kommt oder mittels SEPA Überweisung bezahlen kann. Das Konto sollte also im SEPA Raum eröffnet werden und mit einer IBAN zugänglich sein.


Ein Auslandskonto sorgt für finanzielle Freiheit und Sicherheit

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Dann sollten Sie schnellstmöglich ein Auslandskonto mit Kreditkarte eröffnen!