Tipp: Was bezahlt die Versicherung bei Einbruch?
Also erst mal gibt es gravierende Unterschiede in den Erwartungen der unterschiedlichen Gesellschaften. Manche verlangen geschlossene Rolläden bei Abwesenheit, manche leisten dann nicht, weil geschlossene Läden Einbrecher anlocken können. Informieren Sie sich genau bei Ihrem Versicherer, was er als Sicherheitsmaßnahme wünscht. Übrigens darf man das Fenster kippen, wenn man nur kurz einkaufen geht; ist man länger weg, muß es geschlossen sein, sonst können Leistungen verweigert werden.
Als Erstes sollte bei einem Einbruch die Polizei informiert werden. Innerhalb von 24 Stunden sollte auch Ihre Versicherung vom Schaden Kenntnis erhalten. Lassen Sie den Tatort möglichst unberührt, allerdings sollten Sie auch Folgeschäden vermeiden. Also, z.B. wenn es regnet dürfen zerbrochene Fenster abgedichtet werden. Fotografieren Sie möglichst alle angerichteten Schäden. Stellen Sie eine Übersicht zusammen, was zerstört oder gar gestohlen wurde. Falls Sie noch Belege darüber haben, umso besser, Sie dürfen die Neupreise der Wiederbeschaffung ansetzen. Holen Sie sich eine Deckungszusage Ihres Versicherers und wenn nach 4 Wochen der Schadensmeldung keine Regulierung erfolgt ist, haben Sie Anspruch auf eine Abschlagszahlung.