Tipp: Krankgeschrieben – was nun?
Letzte Woche richtig kalt, jetzt soll es frühlingshafte Temperaturen geben – Erkältungswetter. Was tun wenn man richtig krank und damit arbeitsunfähig wird ?
Dem Arbeitgeber müssen Sie sofort am ersten Krankheitstag Bescheid geben. Oft dürfen Sie drei Tage ohne ärtliche Krankmeldung fehlen, bei manchen Firmen müssen Sie diese bereits für den ersten Tag einreichen.
Selbstverständlich müssen Sie nicht das Bett hüten, wenn der Arzt dies nicht ausdrücklich verordnet. Raus an die frische Luft oder schnell mal was einkaufen gehen ist erlaubt.
Sollten Sie mal länger krank sein, Ihre Bezüge laufen sechs Wochen lang weiter, danach bezahlt Ihre Krankenkasse 70 Prozent des Nettolohns Krankengeld.
Erwischt es Sie im Urlaub, sollten Sie sich sofort die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen lassen und dies der Firma mitteilen. Die Zeit der Arbeitsunfähigkeit ist kein Urlaub, die Urlaubstage werden Ihnen gutgeschrieben.