Tipp: Glücklich ohne Trauschein – darauf sollten Sie achten
Immer mehr Paare leben ohne Trauschein zusammen. Dies hat natürlich auch ganz handfeste Auswirkungen auf die praktischen Dinge des Lebens. Die rechtliche Situation, in der sich solche Paare verglichen mit Eheleuten befinden, ist sehr oft eine völlig andere. Damit dies im Ernstfall keine so gravierenden Auswirkungen hat, geben wir Ihnen hier einige Hinweise:
- Den Mietvertrag sollten beide unterschreiben, kein Partner kann dann den anderen ohne weiteres vor die Tür setzen. Allerdings kann der Mietvertrag auch nur zusammen gekündigt werden.
- Es reicht für beide eine Haftpflicht und Hausratversicherung, Sie müssen dies nur in der Police eintragen lassen. Krankenversichern müssen sich beide allerdings separat eine Familienmitgliedschaft für Nichtverheiratete gibt es nicht.
- Im Trennungsfall kann vom ehemaligen Partner kein Unterhalt verlangt werden
- Es gilt für beide die Steuerklasse I, auch falls Kinder vorhanden sind. Gemindert wird nur durch einen Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende.
- Erben kann der Partner nur, wenn ein Testament existiert, allerdings freut sich dann das Finanzamt, da der Freibetrag nur niedrig ist.