Tipp: Mit Frühbuchen zum günstigen Urlaub

Es ist noch ein langer Weg bis zum Sommer, wer aber jetzt schon bucht kann sich bis zu 25 % Frühbucherrabatt sichern. Dies rechnet sich vor allem, wer sich schon sein Reiseziel ausgesucht hat oder wer eh nur an bestimmten Terminen wie Familien mit Kindern reisen kann.

Es gilt dabei, je früher Sie buchen können, je höher der Rabatt und je größer die Auswahl. Die Termine für Frühbucherrabatte enden oft schon am 29. Februar oder am 30. April.

Allerdings: Wenn Sie jetzt schon buchen und erst nach mehr als 4 Monaten die Reise antreten, darf der Veranstalter die Preise noch erhöhen, wenn z.B. die Kosten wie beim Flugbenzin steigen.


Steuertipps VI

Die Zeiten da Rentner sich um Steuern keine Gedanken machen mußten sind vorbei, deshalb widmen wir uns heute ausschließlich dieser Klientel.
Zur Information: Der Rentenfreibetrag beträgt inzwischen 6.000 €.
Haben Sie evtl. einen Behindertenausweis, zieht Ihnen der Beamte abhängig von der Höhe des Behinderungsgrades einen Pauschbetrag vom zu versteuernden einkommen ab.

Weiterhin gibt es einen Altersentlastungsbetrag der ab einem Alter von 64 Jahren und Zinserträgen greift. Er beträgt für 2012 maximal 1.444 €uro.
Falls Sie eine Rentennachzahlung gleich für mehrere Jahre erhalten haben müssen Sie eine Besteuerung nach einem günstigeren Steuersatz beantragen. Ein freundlicher Finanzbeamter hilft Ihnen bei der komplizierten Materie sicher.


Steuertipps V

Auf keinen Fall sollten sie vergessen, die Zulagen zu Ihrem Riestervertrag zu beantragen.

Haben Sie im Jahr 2011 Handwerker oder Haushaltshilfen beschäftigt, sind immer 20 % dieser auf einer Rechnung aufgeführten Kosten absetzbar. Und auch hier darf nicht bar bezahlt, sonder der Betrag muß überwiesen worden sein.

Falls Sie im Jahr 2011 einen Umzug geschultert haben, die Möbel hat aber eine Spedition geschleppt, dürfen Sie aus der Speditionsrechnung wieder 20 %, höchstens aber 4000 € absetzen.

Haben Sie Geld für eine Brille, neue Zähne, Medikamente oder ärtzliche Behandlungen selbst bezahlt, versuchen Sie diese Summen als aussergewöhnliche Belastungen abzusetzen. Allerdings ziehen Ihnen die Finanzbeamten eine Eigenbelastung davon ab.