Steuertipps IV

Falls Sie sich im Jahr 2011 bei einem Arbeitgeber beworben haben dürfen Sie die Kosten dafür auch absetzen. Also Fotokosten, Porto, Papier, Fahrtkosten. Legen Sie die Belege dazu und evtl. Einladungen zur Vorstellung bei.

Unterhaltszahlungen an Ihren oder Ihre Ex sind bis zu einer Grenze von 13.805 €uro als Sonderausgaben anzusetzen.

Bei Spenden über 200 € müssen Sie eine Spendenquittung vorlegen, diese erhalten Sie in der Regel vom Empfänger. Bis zu 200 € reicht dem Finanzamt der Kontoauszug.


Steuertipps III

So heute sind die Familien mit Kindern dran, da gibt es schließlich einiges zu sparen.

Die Kinderbetreuungskosten können abgesetzt werden, wenn es einen Vertrag oder eine Rechnung dazu gibt und der Rechnungsbetrag überwiesen wurde. Es funktioniert allerdings nicht bei Barzahlung. Bei Eltern die nicht verheiratet sind kann derjenige Elternteil sie absetzen, der sie auch tatsächlich bezahlt hat.

Ebenfalls dürfen Eltern Beiträgezur Kranken – und Pflegeversicherung abziehen, sofern welche bezahlt wurden.

Immer mehr Kinder gehen in private Schulen. 30 Prozent des fällig gewordenen Schulgeldes können bis zur Höchstsummer von 5000 € abgesetzt werden.

Falls Ihr Kind den Bundesfreiwiligendienst geleistet hat erhalten Sie jetzt, im Gegensatz zur bishe gehandhabten Praxis für 2011 das volle Kindergeld, wenn Ihr Kind nicht älter als 25 Jahre ist.

Steuertipps II

So, Sie haben sich doch tatsächlich an Ihre Steuererklärung gewagt??? Sie kann ja inzwischen am Computer eingegeben und mit ELSTER an das Finanzamt geschickt werden.

Tipp: Wenn Sie es mit ELSTER schicken, fordert Ihr Sachbearbeiter Belege an wenn er Sie sehen will, Sie müssen also erst mal keine Rechnungen Ihrer beruflichen Aufwendungen mitschicken.

Tipp: Ihre Belege zu den von Ihnen geltend gemachten Werbungskosten sollten Sie einen Monat nach Ablauf aufbewahren, danach können Sie sie vernichten.

Tipp: Die Finanzämter nutzen zur Kilometerberechnung der entfernung Arbeitsplatz – Wohnung Routenplaner. Das sollten sie auch tun, im Internet gibt es viele kostelose Routenplaner

Steuertipps I

Es ist für viele wieder an der Zeit mit der lästigen Steuererklärung zu beginnen. Wir wollen in den nächsten Tagen hier als Hilfe für alle Arbeitnehmer einige Tipps veröffentlichen mit denen Sie Ihre Urlaubskasse etwas aufbessern können.

Wir möchten Sie hier ermutigen Ihre Steuererklärung zu machen, es ist ofmals ein Leichtes auch für Ungeübte. Oder wußten Sie. dass im Schnitt jeder Arbeitnehmer 800 € erstattet bekommt ???? Millionen Euros bleiben allerdings beim Finanzminister, weill viele Arbeitnehmer sich scheuen eine solche Erklärung abzugeben. Wir versuchen Ihnen dabei zu helfen und liefern Ihnen ab Morgen eine Fülle von Tipp´s und auch einige Finessen, die bares Geld bringen

Tipp: Gegen Abzocke mit App´s

Nutzer von Smartphones werden immer häufiger von Abo-Fallen über ihr Handy abgezockt. Da läuft einfach plötzlich ein Filmchen, man klickt drauf und hat schon ein Abo über fast 5 € mtl. an der Backe. Da werden im Background Ihre Handy und Verbindungsdaten gesendet und das Abo über die Handyrechnung mit abgebucht. Das ist alles zwar nicht rechtlich bindend weil Sie nicht zugestimmt haben, aber trotzdem schwierig aus den „Verträgen“ wieder rauszukommen.

Hier einige Tipps dazu:

  • kommt eine SMS mit der Abo-Bstätigung – sofort Kündigen
  • sofort nach Erhalt der Rechnung beim Mobilfunkanbieter Widerspruch einlegen
  • damit fechten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an
  • auf der Internetseite die Adresse ausfindig machen und mit Einschreiben Rückschein kündigen
  • überprüfen sie Ihre Rechnungen regelmäßig
  • es gibt auch die Möglichkeit über Ihren Provider eine Drittanbietersperre zu verhängen, dann können diese Abzocker nicht mehr abbuchen

Digitales Fernsehen

Das analoge Fernsehen wird am 30. April dieses Jahre abgeschaltet, es wird komplett auf digitales Fernsehen umgestellt. Entgegen der landläufigen Meinung kostet das nichts.

Die meisten Satellitenanlagen sind auch schon digitaltauglich und falls nicht muß ja nur der LNB getauscht werden. Auf jeden Fall muß der Receiver, falls nicht schon getan, in einen digitalen getauscht werden.
Wenn sie eine Satelliten-Schüssel nutzen können sie bis zu 250 Sender kostenlos nutzen und dies in besserer Qualität als bisher analog.

Tipp: Sparen mit Gutscheinen

Am 4. Januar konnten Sie hier unseren Tipp über Schnäppchen mit Gutscheinen lesen.Meistens laufen diese Aktionen nur über einen kurzen Zeitraum. Bisher galt: Was weg ist war weg.

Doch ganz so einfach ist es zum Glück nicht. Zumal viele Gutscheine ein Geschenk waren, und oft kann der Beschenkte nichts damit anfangen oder die Produkte aus den Gutscheinen sind nicht nach seinem Geschmack. Inzwischen werden solche Gutscheine z.B. bei EBay weiterverkauft, manchmal mit einem kleinen Aufschlag, des öfteren aber auch mit einen Preisnachlaß. So sparen Sie sogar noch etwas mehr als beim direkten Gutscheinkauf.

Tipp: Steuern 2012

Es gibt keine Lohnsteuerkarte mehr, aber selbstverständlich können Sie Anträge auf Lohnsteuerermäßigung weiterhin bei Ihrem Finanzamt stellen. Ab dem Jahr 2012 müssen Rentner 64 % Ihrer Bruttorente versteuern. Die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer steigt auf 1000 €.
Familien erhalten für Ihre volljährigen Kinder in Ausbildung oder Studium bis zum 25 Jahr des Kindes Kindergeld, das nicht mehr von evtl. Einkünften der Kinder abhängig ist.

Steuerlich absetzbar waren schon bisher zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten, ab sofort werden allerdings alle Kinderbetreuungskosten ohne Einschränkungen bis zum 14. Lebensjahr des Kindes anerkannt.

Tipp: Immer Vorfahrtsrecht auf Vorfahrtstraßen

Der Bundesgerichtshof hat unter dem Aktenzeichen BGH Az. VI ZR 282/10 geurteilt, dass die Vorfahrt auf bevorrechtigten Straßen immer gilt, egal ob man überholt oder an einem stehenden Verkehrsteilnehmer vorbeifährt. Dabei benutzt man die linke Fahrspur, aber diese gehört zur Vorfahrtsstraße. In der Praxis bedeutet das, Einbieger aus einer untergeordneten Straße oder einer Ausfahrt müssen den Verkehr auf beiden Fahrspuren der Vorfahrstraße beachten und diesem Vorfahrt gewähren.

Tipp: Handynummer zu neuem Anbieter mitnehmen

Beim Anbieterwechsel im Mobilfunkbereich dürfen Sie die komplette Rufnummer, also mit Vorwahl, zum neuen Anbieter mitnehmen. Sie können also z.B. eine E-Plus-Nummer zu Vodaphone mitnehmen und auch umgekehrt.
Falls Sie bereits einen Anschuß mit mehreren Nummern besitzen (ISDN) Sie eine dieser Nummern auf einen anderen Anschuß schalten lassen und können diese Nummer dann auf ein Handy aufschalten und dort läuten lassen. Besonders einfach geht dies bei E-Plus.